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Voraussetzung für eine kontinuierliche Verbesserung der Flugsicherheit in der Zivilluftfahrt der Union ist die Anwendung solider Grundsätze für das Sicherheitsmanagement, bei dem sich herausbildende Sicherheitsrisiken antizipiert und nur begrenzt vorhandene technische Ressourcen optimal eingesetzt werden. Daher gilt es, einen gemeinsamen Rahmen für die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit festzulegen. Hierzu sollten auf Unionsebene ein europäischer Plan für Flugsicherheit und ein europäisches Flugsicherheitsprogramm ausgearbeitet werden. Darüber hinaus sollte jeder Mitgliedstaat ein staatliches Sicherheitsprogramm gemäß den in Anhang 19 des Abkommens von Chicago genannten Anforderungen festlegen. Parallel zu diesem Programm sollte ein Plan ausgearbeitet werden, in dem die Maßnahmen erläutert werden, die der betreffende Mitgliedstaat ergreifen wird, um den festgestellten Sicherheitsrisiken zu begegnen.
Das europäische Flugsicherheitsprogramm umfasst mindestens die in den internationalen Richtlinien und Empfehlungen beschriebenen Elemente im Zusammenhang mit…
Das staatliche Sicherheitsprogramm beinhaltet einen staatlichen Plan für Flugsicherheit oder es wird ein solcher beigefügt. Auf der Grundlage einer Prüfung der…
Jeder Mitgliedstaat erstellt im Benehmen mit relevanten Interessenträgern in Bezug auf die seiner Verantwortung unterliegenden Luftfahrttätigkeiten ein…
Gemäß Anhang 19 des Abkommens von Chicago müssen die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die ihrer Zuständigkeit unterliegenden Luftfahrttätigkeiten ein annehmbares…
Bei der Festlegung der in ihre staatlichen Sicherheitsprogramme und -pläne aufzunehmenden Maßnahmen sollten die Mitgliedstaaten die aus den erfassten…
Um die Zuständigkeiten für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit festzulegen und zu beschreiben, welche Maßnahmen zu diesem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.