Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die an der Konstruktion und der Herstellung luftfahrttechnischer Erzeugnisse, Teile und nicht eingebauter Ausrüstung beteiligten Organisationen sollten die Einhaltung der einschlägigen Industriestandards bei der Konstruktion der Erzeugnisse, Teile und nicht eingebauter Ausrüstung in einer Erklärung bestätigen können, wenn davon ausgegangen wird, dass dadurch ein ausreichendes Sicherheitsniveau gewährleistet ist. Diese Möglichkeit sollte auf Erzeugnisse beschränkt sein, die in der Sport- und Freizeitfliegerei unter geeigneten Sicherheitsbeschränkungen und -bedingungen verwendet werden.
Unter Berücksichtigung der Ziele und Grundsätze gemäß den Artikeln 1 und 4 und insbesondere der Art der betreffenden Tätigkeit und des mit ihr verbundenen…
Die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge darf nur aus Anlagen, Geräten und Baugruppen bestehen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Leistungen unter…
1. Die Erzeugnisse müssen so konstruiert sein, dass Lärm soweit wie möglich minimiert wird, wobei Absatz 4 zu berücksichtigen ist. 2. Die Erzeugnisse müssen so…
Für den Betrieb von Kontrollausrüstungen zum Aufspüren von Flüssigsprengstoffen ist es erforderlich, dass Flughäfen oder sonstige für die Luftsicherheit…
Luftfahrttechnische Erzeugnisse, Teile und nicht eingebaute Ausrüstung, Flugplätze und deren sicherheitsrelevante Ausrüstung, Luftverkehrs- und…
Diese Verordnung sollte eine Reihe neuer Instrumente vorsehen, die die Umsetzung einfacher und verhältnismäßiger Vorschriften für die Sport- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.