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Bei der Anwendung der in dieser Verordnung festgelegten oder der auf ihrer Grundlage erlassenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte sollte — vorbehaltlich geeigneter Voraussetzungen, mit denen vor allem Verhältnismäßigkeit, objektive Kontrolle und Transparenz gewährleistet werden — ein gewisses Maß an Flexibilität vorgesehen werden, damit die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um unmittelbar auf Probleme im Zusammenhang mit der Flugsicherheit in der Zivilluftfahrt reagieren oder Ausnahmen im Falle dringender und unvorhersehbarer Umstände oder betrieblicher Notwendigkeiten gewähren zu können. Unbeschadet der Befugnisse der Kommission gemäß Artikel 258 AEUV sollten aus Gründen der Verhältnismäßigkeit die Agentur und die Kommission die fraglichen Ausnahmeregelungen nur dann im Hinblick auf die Abgabe einer Empfehlung oder den Erlass eines Beschlusses bewerten, wenn deren Dauer eine Flugplanperiode, also acht Monate, überschreitet. In den Fällen, in denen die Agentur gemäß dieser Verordnung die zuständige Behörde für die Erteilung bestimmter Zulassungen/Zeugnisse ist, sollte sie ebenfalls befugt sein, solche Ausnahmeregelungen zu gewähren und zwar in denselben Situationen und unter denselben Bedingungen, wie sie für die Mitgliedstaaten gelten. In diesem Zusammenhang sollten gegebenenfalls Bestimmungen für etwaige Änderungen der einschlägigen Vorschriften festgelegt werden, die in den auf der Grundlage dieser Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten geregelt sind, um insbesondere andere Nachweisverfahren unter Einhaltung eines annehmbaren Flugsicherheitsniveaus in der Zivilluftfahrt der Union zuzulassen.
Ist ein Mitgliedstaat der Auffassung, dass die Erfüllung der anwendbaren grundlegenden Anforderungen der Anhänge mit anderen Mitteln als denjenigen nachgewiesen…
Die Agentur trifft die jeweiligen Entscheidungen zur Anwendung des Absatzes 6 dieses Artikels, der Artikel 77 bis 83, 85 und 126 und in den Bereichen, in denen…
Nach Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte zur Änderung…
Im Interesse der Rechtsklarheit und einer einheitlichen Anwendung der gemeinsamen Vorschriften in der gesamten Union sollte festgelegt werden, dass die…
In Artikel 9 werden die folgenden Absätze eingefügt: „(1a) Auf der Grundlage von den Bewertungen nach Absatz 1, die vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020…
Wenn für die Anwendung dieser Verordnung oder die Umsetzung der auf ihrer Grundlage erlassenen delegierten Rechtsakte oder Durchführungsrechtsakte im nationalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.