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Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Agentur bei der Wahrnehmung ihrer Zuständigkeiten in Anwendung dieser Verordnung und vor allem bei der Verwaltung des mit der vorliegenden Verordnung eingerichteten Speichers gelten die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates und insbesondere deren Bestimmungen zur Vertraulichkeit und Sicherheit der Datenverarbeitung. Daher sollten die in der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 verankerten Grundsätze in dieser Verordnung erforderlichenfalls ergänzt oder präzisiert werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen,…
Die Regelungen über Datenverarbeitung und den Schutz natürlicher Personen gemäß der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlament und des Rates und der…
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kommission und die Agentur im Rahmen der Durchführung dieser Verordnung gilt die Verordnung (EG) Nr.…
Die im Rahmen dieser Verordnung gesammelten und ausgetauschten Daten sollten gemäß den geltenden Vorschriften zur Vertraulichkeit behandelt werden. Die…
Dieser Beschluss sollte unter uneingeschränkter Beachtung der Grundsätze des Schutzes personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des…
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der vorliegenden Verordnung unterliegt der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.