Erwägungsgrund 36 32018R1726
Um die vollständige Selbstständigkeit und Unabhängigkeit der Agentur sicherzustellen und sie in die Lage zu versetzen, die Ziele und Aufgaben, die ihr mit dieser Verordnung übertragen wurden, angemessen zu verwirklichen bzw. wahrzunehmen, sollte sie mit einem angemessenen und eigenständigen Haushalt ausgestattet werden, dessen Einnahmen aus dem Gesamthaushaltsplan der Union stammen. Die Finanzierung der Agentur sollte einer Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Nummer 31 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung unterliegen. Es sollten die Haushalts- und Entlastungsverfahren der Union gelten. Die Rechnungsprüfung und die Prüfung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sollten durch den Rechnungshof erfolgen.