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Die globalen Satellitennavigationssysteme (GNSS) und insbesondere das durch die Verordnung (EU) Nr. 1285/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Galileo-Programm der Union werden eine zentrale Rolle bei der Durchführung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems spielen. In diesem Zusammenhang sollte präzisiert werden, dass Dienste, die die von den Satelliten der Grundkonstellation des GNSS gesendeten Signale für Flugsicherungszwecke verbessern, wie etwa diejenigen, die vom Betreiber der Europäischen Erweiterung des geostationären Navigationssystems (EGNOS) und anderen Anbietern angeboten werden, als ATM/ANS gelten sollten. Zudem sollte die Agentur befugt sein, die notwendigen technischen Spezifikationen auszuarbeiten und Organisationen zu zertifizieren, die europaweite ATM/ANS anbieten, wie der EGNOS-Diensteanbieter, damit die Flugsicherheit, Interoperabilität und Betriebseffizienz auf einheitlich hohem Niveau gewährleistet werden.
Die Bereitstellung präziser und verlässlicher Positionsdaten ist ein wesentliches Element für den effektiven Betrieb des auf dem 112-Notruf basierenden…
Das europäische Globale Satellitennavigationssystem (im Folgenden „GNSS“) stellt insbesondere angesichts seiner strategischen Dimension, der regionalen und…
Flugplätze, die vom Militär kontrolliert und betrieben werden, sowie Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste (ATM/ANS), die vom Militär erbracht oder…
In Anbetracht der besonderen Merkmale des Luftverkehrs in der Union sollten gemeinsame Kompetenzstandards für Fluglotsen, die von Flugsicherungsorganisationen…
Mit der Verordnung (EU) 2021/696 des Europäischen Parlaments und des Rates wird das Weltraumprogramm der Union (im Folgenden „Programm“) aufgestellt und die…
Für IVS-Anwendungen und -Dienste, für die eine präzise und garantierte Zeitgebung und Ortung erforderlich ist, sollten satellitengestützte Infrastrukturen oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.