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Mit der Verordnung (EU) Nr. 912/2010 wurde eine Agentur der Union mit der Bezeichnung „Agentur für das Europäische GNSS“ eingerichtet, um bestimmte Aspekte Satellitennavigationsprogramme Galileo und EGNOS zu verwalten. Mit der vorliegenden Verordnung wird die Agentur für das Europäische GNSS mit neuen Aufgaben, insbesondere der Sicherheitsakkreditierung, betraut, und zwar nicht nur im Zusammenhang mit Galileo und EGNOS, sondern auch im Zusammenhang mit anderen Programmkomponenten. Der Name, die Aufgaben und die Organisationsstruktur der Agentur für das Europäische GNSS sollten daher entsprechend angepasst werden.
Aufgrund ihres erweiterten Zuständigkeitsbereichs, der sich nicht länger auf Galileo und EGNOS beschränken sollte, sollte die Agentur für das Europäische GNSS…
Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (im Folgenden „Agentur“), die an die Stelle der mit der Verordnung (EU) Nr. 912/2010 des…
Die globalen Satellitennavigationssysteme (GNSS) und insbesondere das durch die Verordnung (EU) Nr. 1285/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Es empfiehlt sich, die Verordnung (EU) Nr. 912/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 über die Errichtung der Agentur für das…
Es empfiehlt sich, die Verordnung (EU) Nr. 912/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 über die Errichtung der Agentur für das…
Mit der vorliegenden Verordnung wird das Weltraumprogramm der Union (im Folgenden „Programm“) für den Zeitraum des MFR 2021-2027 eingerichtet. Sie regelt die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.