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Die durch diese Verordnung herbeigeführten Änderungen wirken sich auch auf die Durchführung anderer Rechtsvorschriften der Union aus. Daher sollten die Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Verordnungen (EU) Nr. 996/2010, (EU) Nr. 376/2014 und (EG) Nr. 2111/2005 entsprechend geändert werden. Insbesondere sollten die zuständigen Sicherheitsuntersuchungsstellen unter Berücksichtigung der erwarteten Lehren für die Verbesserung der Flugsicherheit entscheiden können, keine Sicherheitsuntersuchung einzuleiten, wenn ein Unfall oder eine schwere Störung ein unbemanntes Luftfahrzeug betrifft, für das keine Zulassung/kein Zeugnis oder keine Erklärung gemäß dieser Verordnung erforderlich ist, und keine Person tödlich oder schwer verletzt wurde. Es sollte präzisiert werden, dass sich in diesem Fall diese Zulassungen/Zeugnisse und Erklärungen auf die Konformität der Konstruktion des unbemannten Luftfahrzeugs mit den geltenden Anforderungen beziehen und der Aufsicht der Agentur unterstehen. Diese Flexibilität der Sicherheitsuntersuchungsstellen sollte ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung gelten.
Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 dieses Artikels kann die zuständige Sicherheitsuntersuchungsstelle unter Berücksichtigung der Erkenntnisse, die zur…
Diese Verordnung gilt für Ereignisse und andere sicherheitsbezogene Informationen, die von der Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des…
Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 dieses Artikels kann die zuständige Sicherheitsuntersuchungsstelle unter Berücksichtigung der Erkenntnisse, die zur…
Die Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates bezweckt die Unfallvermeidung durch Erleichterung der zügigen Durchführung…
Die Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 sollte geändert werden, um die mit der vorliegenden Verordnung eingeführte Möglichkeit gebührend zu berücksichtigen, dass die…
Diese Verordnung gilt für Ereignisse und andere sicherheitsbezogene Informationen, die von der Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.