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Diese Verordnung gilt für folgende Schiffe:
Fischereifahrzeuge der Union;
Drittlandschiffe in Unionsgewässern.
Diese Verordnung gilt auch für die Freizeitfischerei, wenn sie in den einschlägigen Bestimmungen ausdrücklich genannt ist.
Diese Verordnung gilt für folgende Schiffe: Diese Verordnung gilt auch für die Freizeitfischerei, wenn sie in den einschlägigen Bestimmungen ausdrücklich…
Diese Verordnung gilt für Fischereifahrzeuge der Union, die in der Ostsee fischen.
Diese Verordnung gilt für folgende Schiffe: a) Fischereifahrzeuge der Union; b) Drittlandschiffe in Unionsgewässern.
Diese Verordnung gilt für a) Unionsschiffe; b) Drittlandschiffe in Unionsgewässern.
Diese Verordnung gilt für Fischereifahrzeuge der Union, die in der Ostsee fischen.
Diese Verordnung gilt für a) Unionsschiffe b) Drittlandschiffe in Unionsgewässern.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.