Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Verordnung gilt für folgende Schiffe: Diese Verordnung gilt auch für die Freizeitfischerei, wenn sie in den einschlägigen Bestimmungen ausdrücklich genannt ist.
Fischereifahrzeuge der Union;
Drittlandschiffe in Unionsgewässern.
ausschließlich zur Verwendung auf Seeschiffen oder Luftfahrzeugen bestimmt sind, die den einschlägigen, in den Mitgliedstaaten geltenden internationalen…
Seeschiffe und bewegliche Off-shore-Anlagen sowie die Ausrüstungen an Bord dieser Schiffe oder Anlagen;
Diese Verordnung gilt für Unionsschiffe, die in der Ostsee fischen.
Diese Verordnung gilt für a) Unionsschiffe; b) Drittlandschiffe in Unionsgewässern.
Diese Verordnung gilt für a) Unionsschiffe b) Drittlandschiffe in Unionsgewässern.
Diese Verordnung gilt für Unionsschiffe, die im Schwarzen Meer fischen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.