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Die Fangmöglichkeiten für Bestände von Arten, für die die Pflicht zur Anlandung ab dem 1. Januar 2018 gilt, sollten die bisherigen Rückwürfe ausgleichen und sollten sich auf wissenschaftliche Daten und Gutachten stützen. Um einen gerechten Ausgleich für die Fische sicherzustellen, die bisher zurückgeworfen wurden und die ab 1. Januar 2018 angelandet werden müssen, sollte eine Erhöhung nach folgender Methode berechnet werden: Der neue Wert der Anlandungen sollte berechnet werden, indem die Mengen, die auch in der Zeit, in der die Pflicht zur Anlandung gilt, weiterhin zurückgeworfen werden, von dem ICES (Internationaler Rat für Meeresforschung)-Wert der Gesamtfangmenge abgezogen werden; eine Aufstockung der TAC sollte proportional zu der Änderung des neu berechneten Werts der Anlandungen und dem früheren ICES-Wert der Anlandungen sein.
Die Fangmöglichkeiten für Bestände von Arten, für die die Pflicht zur Anlandung ab 1. Januar 2017 gilt, sollten die bisherigen Rückwürfe ausgleichen und sollten…
Die Fangmöglichkeiten für Bestände von Arten, für die die Pflicht zur Anlandung ab 1. Januar 2016 gilt, sollten die bisherigen Rückwürfe ausgleichen und sollten…
Bei den Fangmöglichkeiten für Bestände von Arten, die ab dem 1. Januar 2019 unter die Anlandeverpflichtung fallen, sollte berücksichtigt werden, dass Rückwürfe…
Wird für einen Fischbestand eine Pflicht zur Anlandung eingeführt, so wird bei der Festsetzung der Fangmöglichkeiten dem Umstand Rechnung getragen, dass diese…
Gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 gilt die Pflicht zur vollständigen Anlandung spätestens ab dem 1. Januar 2019. In einer Fischerei, für die…
Die Pflicht zur Anlandung gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 wird für jede Fischerei einzeln eingeführt. In der unter die vorliegende Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.