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Bei den Fangmöglichkeiten für Bestände von Arten, die unter die Anlandeverpflichtung fallen, sollte berücksichtigt werden, dass Rückwürfe grundsätzlich nicht mehr zulässig sind. Daher sollten die Fangmöglichkeiten auf der Grundlage der Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) für die Gesamtfänge festgesetzt werden. Die Mengen, die im Rahmen einer Ausnahme von der Anlandeverpflichtung weiterhin zurückgeworfen werden dürfen, sollten von dieser Grundlage für die Gesamtfänge abgezogen werden. Darüber hinaus sollten die Fangmöglichkeiten für Bestände, für die der ICES nur Anlandeempfehlungen vorlegt, auf der Grundlage dieses Gutachtens festgesetzt werden.
Bei den Fangmöglichkeiten für Bestände von Arten, die unter die Anlandeverpflichtung fallen, sollte berücksichtigt werden, dass Rückwürfe grundsätzlich nicht…
Bei den Fangmöglichkeiten für Bestände von Arten, die unter die Anlandeverpflichtung fallen, sollte berücksichtigt werden, dass Rückwürfe grundsätzlich nicht…
Bei den Fangmöglichkeiten für Bestände von Arten, die unter die Anlandeverpflichtung fallen, sollte berücksichtigt werden, dass Rückwürfe grundsätzlich nicht…
Bei den Fangmöglichkeiten für Bestände von Arten, die ab dem 1. Januar 2019 unter die Anlandeverpflichtung fallen, sollte berücksichtigt werden, dass Rückwürfe…
Die Union hat sich gemeinsam mit dem Vereinigten Königreich bemüht, ein Höchstmaß an Konvergenz bei der Anwendung der Anlandeverpflichtung, einschließlich der…
Die Fangmöglichkeiten für Bestände von Arten, für die die Pflicht zur Anlandung ab dem 1. Januar 2018 gilt, sollten die bisherigen Rückwürfe ausgleichen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.