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Tatsächlich wurden in der Mitteilung vom 6. April 2016 mehrere Informationslücken benannt. Darunter fällt auch der Umstand, dass die Grenzbehörden an den Schengen-Außengrenzen über keinerlei Informationen über Reisende verfügen, die von der Pflicht befreit sind, beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums zu sein („Visumpflicht“). In der Mitteilung vom 6. April 2016 kündigte die Kommission an, eine Machbarkeitsstudie über die Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) in Auftrag zu geben. Diese Machbarkeitsstudie wurde im November 2016 abgeschlossen. Anhand des Systems könnte vor der Einreise eines von der Visumpflicht befreiten Drittstaatsangehörigen in den Schengen-Raum festgestellt werden, ob dieser dazu berechtigt ist und ob mit seiner Einreise ein Risiko für die Sicherheit, ein Risiko der illegalen Einwanderung oder ein hohes Epidemierisiko verbunden ist.
Mit dieser Verordnung wird ein „Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem“ (ETIAS) für Drittstaatsangehörige eingerichtet, die von der Pflicht…
Folgende Unterabsätze werden angefügt: „Während eines Übergangszeitraums gemäß Artikel 83 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2018/1240 ist die Nutzung des…
Läuft eine Reisegenehmigung innerhalb der nächsten 90 Tage ab, so unterrichten die Grenzbehörden den Inhaber der betreffenden Reisegenehmigung über die…
Mit ETIAS sollte eine Reisegenehmigung für Drittstaatsangehörige, die von der Visumpflicht befreit sind, bereitgestellt werden, damit geprüft werden kann, ob…
ETIAS sollte zur Erleichterung der von Grenzschutzbeamten an den Außengrenzübergangsstellen durchgeführten Grenzübertrittskontrollen beitragen. Es sollte auch…
Zur Durchführung der Kontrollen bei Drittstaatsangehörigen gemäß der Verordnung (EU) 2016/399, zu denen auch die Überprüfung der Identität von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.