Art. 80 32018R1240
Änderung der Verordnung (EU) 2016/399
Die Verordnung (EU) 2016/399 wird wie folgt geändert:
1.
Artikel 6 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a)
Buchstabe b erhält folgende Fassung:
b)
Folgende Unterabsätze werden angefügt:
2.
Artikel 8 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
a)
Buchstabe a Ziffer ii erhält folgende Fassung:
b)
folgender Buchstabe wird eingefügt:
3.
In Anhang V Teil B erhält Punkt C der Liste der Ablehnungsgründe auf dem Standardformular für die Einreiseverweigerung folgende Fassung: