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Durch die Verordnung (EU) 2018/1240 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) für Drittstaatsangehörige eingerichtet, die von der Pflicht befreit sind, beim Überschreiten der Außengrenzen der Union im Besitz eines Visums zu sein. In jener Verordnung wurden die Bedingungen und Verfahren für die Erteilung oder Verweigerung einer Reisegenehmigung im Rahmen des ETIAS festgelegt.
Mit dieser Verordnung wird ein „Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem“ (ETIAS) für Drittstaatsangehörige eingerichtet, die von der Pflicht…
Folgende Unterabsätze werden angefügt: „Während eines Übergangszeitraums gemäß Artikel 83 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2018/1240 ist die Nutzung des…
„Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem“ oder „ETIAS“ das durch die Verordnung (EU) 2018/1240 eingerichtete Europäische Reiseinformations- und…
Durch die Verordnung (EU) 2018/1240 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) für…
Durch die Verordnung (EU) 2018/1240 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) für…
Tatsächlich wurden in der Mitteilung vom 6. April 2016 mehrere Informationslücken benannt. Darunter fällt auch der Umstand, dass die Grenzbehörden an den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.