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Es sollten präzise Vorschriften hinsichtlich der Zuständigkeiten der eu-LISA für die Konzeption, Entwicklung und technische Verwaltung des ETIAS-Informationssystems festgelegt werden. Auch hinsichtlich der Zuständigkeiten der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und der Zuständigkeiten von Europol in Bezug auf ETIAS sollten Vorschriften festgelegt werden. eu-LISA sollte dem Risiko eines Kostenanstiegs besondere Beachtung schenken und für eine ausreichende Überwachung der Auftragnehmer sorgen.
eu-LISA trägt dafür Sorge, dass Verfahren vorhanden sind, mit denen die Entwicklung und die Funktionsweise des ETIAS-Informationssystems anhand der Zielvorgaben…
eu-LISA ist für die technische Entwicklung des ETIAS-Informationssystems sowie für alle technischen Entwicklungen, die für die Herstellung der Interoperabilität…
Die Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung des ETIAS-Informationssystems, der Integration der bestehenden nationalen Grenzinfrastruktur und ihrer Anbindung…
Nach der Inbetriebnahme des ETIAS übernimmt eu-LISA die technische Verwaltung des ETIAS-Zentralsystems und der einheitlichen nationalen Schnittstellen. Außerdem…
Die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) entwickelt das…
eu-LISA richtet ein spezifisches Instrument für die Zwecke der Bewertung gemäß Absatz 1 Buchstabe b ein.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.