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Zur Gewährleistung der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das ETIAS, insbesondere bei Drittstaatsangehörigen, die der Reisegenehmigungspflicht unterliegen, sollten Informationen über das ETIAS, einschließlich der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union, und das Verfahren für die Beantragung einer Reisegenehmigung der breiten Öffentlichkeit über eine öffentlich zugängliche Website und über eine Anwendung für Mobilgeräte, das für die Antragstellung über ETIAS verwendet werden sollte, bereitgestellt werden. Diese Informationen sollten ferner über ein gemeinsames Merkblatt und durch alle anderen geeigneten Mittel verbreitet werden. Ferner sollten eine Reisegenehmigung beantragende Antragsteller eine Mitteilung per E-Mail mit Informationen zu ihrem Antrag erhalten. Diese Mitteilung per E-Mail sollte auch Weblinks zu den geltenden Rechtsvorschriften der Union und nationalen Rechtsvorschriften enthalten.
Nach Anhörung der Kommission und des Europäischen Datenschutzbeauftragten stellt die ETIAS-Zentralstelle der breiten Öffentlichkeit alle sachdienlichen…
Für die Zwecke des Absatzes 1 und wie auf der öffentlichen Website und in der Anwendung für Mobilgeräte ausgewiesen kann sich der Antragsteller an die…
Die Kommission begleitet in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst, der ETIAS-Zentralstelle und den Mitgliedstaaten sowie deren Konsulaten in…
es ist gewährleistet, dass alle im Besitz des ersuchenden Drittstaats befindlichen Informationen in Reisegenehmigungssystemen im Gegenzug auch den am…
Im Luft- und Seeverkehr tätige Beförderungsunternehmer sowie international tätige Beförderungsunternehmer, die Gruppen von Personen über Land in Autobussen…
Zur Verwirklichung der Ziele des ETIAS sollte im Rahmen des Systems ein Online-Antragsformular bereitgestellt werden, das der Antragsteller auszufüllen hat und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.