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Die Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die benannten Behörden der Mitgliedstaaten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten nach Maßgabe der vorliegenden Verordnung.
Die Richtlinie (EU) 2016/680 gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die benannten Behörden der Mitgliedstaaten auf der Grundlage dieser…
Wird die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Mitgliedstaaten zum Zwecke der Bewertung von Anträgen von den zuständigen Behörden zum Zwecke der…
Unbeschadet spezifischerer Vorschriften in der vorliegenden Verordnung für die Verarbeitung personenbezogener Daten sollten die nach der Richtlinie (EU)…
Die Auslegung und Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung über den Schutz personenbezogener Daten sollte der Auslegung und Anwendung der Richtlinie (EU)…
Unbeschadet spezifischerer Vorschriften in der vorliegenden Verordnung für die Verarbeitung personenbezogener Daten sollte die Verordnung (EU) 2016/679 des…
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der vorliegenden Verordnung durch die nationalen zuständigen Behörden und Stellen zum Zwecke der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.