VERORDNUNG (EU) 2024/1358 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Mai 2024 über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich biometrischer Daten zur effektiven Anwendung der Verordnungen (EU) 2024/1351 und (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2001/55/EG sowie zur Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
Die gemäß der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates erlassenen nationalen Vorschriften finden Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zum Zweck der Verhütung, Untersuchung, Aufdeckung oder Verfolgung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten nach Maßgabe der vorliegenden Verordnung.
Erwägungsgrund 78 32024R1358
Erwägungsgrund 78 32024R1358Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen