VERORDNUNG (EU) 2024/1358 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Mai 2024 über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich biometrischer Daten zur effektiven Anwendung der Verordnungen (EU) 2024/1351 und (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2001/55/EG sowie zur Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
Die Verordnung (EU) 2016/679 findet Anwendung auf die nach Maßgabe der vorliegenden Verordnung durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten durch Mitgliedstaaten, es sei denn, diese Verarbeitung erfolgt durch die benannten Behörden oder zuständigen Prüfstellen der Mitgliedstaaten zum Zweck der Verhütung, Untersuchung, Aufdeckung oder Verfolgung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten, was den Schutz vor und die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit einschließt.
Erwägungsgrund 77 32024R1358
Erwägungsgrund 77 32024R1358Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen