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Um zu vermeiden, das Magermilchpulver in einer mit den Zielen des Sicherheitsnetzes nicht zu vereinbarenden Situation zum Festpreis angekauft wird, sollten alle öffentlichen Interventionsankäufe von Magermilchpulver im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens erfolgen. Zu diesem Zweck sollte die mengenmäßige Beschränkung für den Ankauf von Magermilchpulver zum Festpreis für das Jahr 2018 auf Null festgesetzt werden.
Die Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 wurde mit der Verordnung (EU) 2018/147 des Rates geändert und die mengenmäßige Beschränkung für den Ankauf von…
In Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 des Rates ist eine mengenmäßige Beschränkung für den Ankauf von Magermilchpulver zu dem in Artikel 2 derselben…
In Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 des Rates ist eine mengenmäßige Beschränkung für den Ankauf von Magermilchpulver zum Festpreis gemäß Artikel 2…
Die Grundlagen für den Markt für Milch und Milcherzeugnisse im Hinblick auf Angebot, Nachfrage und Preisentwicklung dürften sich 2019 nicht wesentlich ändern,…
Wird vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung ein Ausschreibungsverfahren eingeleitet werden, sollten etwaige im Rahmen dieses Verfahrens angekaufte Mengen bei…
Damit sich im Sektor Milch und Milcherzeugnisse bei der derzeitigen problematischen Marktlage ein neues Gleichgewicht einstellen kann und das Vertrauen in die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.