Erwägungsgrund 10 32018R1472
Bis zum Inkrafttreten der Änderungen sollte eine angemessene Frist eingeräumt werden, damit Lebensmittelunternehmer die in dieser Verordnung festgelegten neuen Anforderungen einhalten können.
Bis zum Inkrafttreten der Änderungen sollte eine angemessene Frist eingeräumt werden, damit Lebensmittelunternehmer die in dieser Verordnung festgelegten neuen Anforderungen einhalten können.