Verordnung (EU) 2018/1472 der Kommission vom 28. September 2018 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf Echtes Karmin (E 120) (Text von Bedeutung für den EWR)
Zu diesem Zweck wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 257/2010 der Kommission ein Programm zur Neubewertung von Lebensmittelzusatzstoffen festgelegt, dem zufolge die Neubewertung von Farbstoffen bis zum 31. Dezember 2015 abgeschlossen sein musste.
Erwägungsgrund 5 32018R1472
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