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Artikel 2 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/776 erhält folgende Fassung: „Nummer 1, Nummer 2 und Nummer 3 Buchstaben a, b und c des Anhangs gelten ab dem 1. Juni 2017.“
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 25. August 2016. Jedoch…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die in Nummer 6 des Anhangs der vorliegenden…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 14. August 2020. Artikel 1…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Mit Ausnahme des Abschnitts 8 Buchstabe c,…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Juli 2017. Folgende durch…
Die mit der vorliegenden Verordnung geänderte Nummer 5 des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 gilt ab dem 28. August 2017; davon ausgenommen sind…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.