Erwägungsgrund 1 32024R0897
Die Empfehlungen der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (International Commission for the Conservation of Atlantic Tunas, ICCAT) für Bestandserhaltungs- und Durchsetzungsmaßnahmen wurden zuletzt durch die Verordnung (EU) 2017/2107, (EU) 2023/2053 und (EU) 2023/2833 des Europäischen Parlaments und des Rates im Unionsrecht durchgeführt. Seit der Annahme der Verordnung (EU) 2017/2107, hat die ICCAT auf ihren Jahrestagungen 2017, 2018, 2019, 2021 und 2022 eine Reihe rechtsverbindlicher Maßnahmen zur Erhaltung der Fischereiressourcen in ihrem Zuständigkeitsbereich angenommen. Diese Maßnahmen betreffen Angelegenheiten, die unter anderem unter die Verordnungen (EU) 2017/2107 und (EU) 2023/2053 fallen.