Erwägungsgrund 5 32018R1482
Die Stoffe Coffein [FL-Nr. 16.016] und Theobromin [FL-Nr. 16.032] wurden in der Liste bislang mit der Fußnote 1 geführt, die besagt, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) die Bewertung noch abschließen muss.