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In der EU-Liste sind die Lebensmittelzusatzstoffe nach Kategorien von Lebensmitteln, denen sie zugesetzt werden dürfen, gegliedert. Die Lebensmittelkategorie 17 in Teil D dieser Liste deckt Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates , ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder, ab. Die Lebensmittelkategorie 17 umfasst drei Unterkategorien: 17.1 „Nahrungsergänzungsmittel in fester Form, einschließlich Kapseln, Komprimaten und ähnlichen Formen, ausgenommen kaubare Formen“, 17.2 „Nahrungsergänzungsmittel in flüssiger Form“ und 17.3 „Nahrungsergänzungsmittel in Form von Sirup oder in kaubarer Form“. Die in diesen Unterkategorien zugelassenen Zusatzstoffe sind in Teil E der EU-Liste mit den Bedingungen für ihre Verwendung aufgeführt.
Daher sollte Lebensmittelunterkategorie 17.3 gestrichen und die Bezeichnung der Lebensmittelunterkategorie 17.1 in „Nahrungsergänzungsmittel in fester Form,…
Festgelegt wurde die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe auf Basis der zur Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe gemäß den…
Festgelegt wurde die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe auf Basis der zur Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe gemäß den…
Festgelegt wurde die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe auf Basis der zur Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe gemäß den…
Festgelegt wurde die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe auf Basis der zur Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen Zusatzstoffe gemäß den Richtlinien…
Festgelegt wurde die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe auf Basis der zur Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen Zusatzstoffe gemäß den Richtlinien…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.