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Daher sollte Lebensmittelunterkategorie 17.3 gestrichen und die Bezeichnung der Lebensmittelunterkategorie 17.1 in „Nahrungsergänzungsmittel in fester Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder“ und diejenige der Kategorie 17.2 in „Nahrungsergänzungsmittel in flüssiger Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder“ geändert werden. So kommt besser zum Ausdruck, welche Erzeugnisse die jeweilige Lebensmittelunterkategorie abdeckt. Als Folge der Streichung der Lebensmittelunterkategorie 17.3 sollten die Lebensmittelzusatzstoffe, die unter dieser Lebensmittelunterkategorie geführt wurden, entweder der Lebensmittelunterkategorie 17.1 oder 17.2 zugeordnet werden, um Transparenz und Rechtssicherheit bei der Verwendung von Zusatzstoffen in diesen Lebensmitteln zu gewährleisten. Zum Zwecke der Klarheit und der Durchsetzung sollte auch die Bezeichnung der Lebensmittelkategorie 17 in „Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Richtlinie 2002/46/EG“ geändert werden.
In der EU-Liste sind die Lebensmittelzusatzstoffe nach Kategorien von Lebensmitteln, denen sie zugesetzt werden dürfen, gegliedert. Die Lebensmittelkategorie 17…
Im Hinblick auf Artikel 16 (Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in Säuglings- und Kleinkindernahrung) der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist es wichtig, die…
Aus den Diskussionen mit den Mitgliedstaaten ging außerdem hervor, dass klargestellt werden sollte, ob sich die für die Lebensmittelzusatzstoffe der…
Aus den Diskussionen mit den Mitgliedstaaten (in der Arbeitsgruppe der Regierungssachverständigen für Zusatzstoffe) ging hervor, dass es Probleme bei der…
Die deutsche Sprachfassung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 enthält Fehler in Anhang II Teil D Lebensmittelkategorie 12.2 und in Anhang II Teil E…
Lebensmittelzusatzstoffe, die gemäß der Richtlinie 95/2/EG als Zusatzstoffe in Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder zugelassen wurden und eine Funktion…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.