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Aus den Diskussionen mit den Mitgliedstaaten (in der Arbeitsgruppe der Regierungssachverständigen für Zusatzstoffe) ging hervor, dass es Probleme bei der Durchführung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe gibt, insbesondere in Bezug auf die Lebensmittelunterkategorie 17.3 („Nahrungsergänzungsmittel in Form von Sirup oder in kaubarer Form“). Diese Klassifizierung hat zu Fehlinterpretationen geführt; um dies zu verhüten, sollten Nahrungsergänzungsmittel in Form von Sirup oder in kaubarer Form der Kategorie der flüssigen beziehungsweise festen Form zugeordnet werden.
In der EU-Liste sind die Lebensmittelzusatzstoffe nach Kategorien von Lebensmitteln, denen sie zugesetzt werden dürfen, gegliedert. Die Lebensmittelkategorie 17…
Aufgrund von Schwierigkeiten bei der Übernahme der Lebensmittelzusatzstoffe in das neue System von Lebensmittelkategorien in Anhang II der Verordnung (EG) Nr.…
Daher sollte Lebensmittelunterkategorie 17.3 gestrichen und die Bezeichnung der Lebensmittelunterkategorie 17.1 in „Nahrungsergänzungsmittel in fester Form,…
Die deutsche Sprachfassung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 enthält Fehler in Anhang II Teil D Lebensmittelkategorie 12.2 und in Anhang II Teil E…
Die griechische Sprachfassung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 enthält Fehler in Anhang II Teil E Lebensmittelkategorie 05.2. Daher sollten in der griechischen…
Die lettische Sprachfassung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 enthält einen Fehler in Anhang II Teil E Lebensmittelkategorie 04.1.2. Daher sollten in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.