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In Bezug auf Abamectin übermittelte der Antragsteller zudem validierte Analyseverfahren für Lebensmittelmatrizen mit hohem Säure- und Wassergehalt. In Bezug auf Tebuconazol übermittelte der Antragsteller zudem validierte Analyseverfahren für alle Lebensmittelmatrizen. Die entsprechenden Fußnoten sollten daher aus Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 gestrichen werden.
Gemäß der Entscheidung 2008/934/EG vom 5. Dezember 2008 über die Nichtaufnahme bestimmter Wirkstoffe in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates sowie den…
Gemäß Artikel 11e der Verordnung (EG) Nr. 1490/2002 nahm der Antragsteller seinen Antrag auf Aufnahme des Wirkstoffs in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG…
Die verschiedenen Untersuchungen lassen den Schluss zu, dass Fenbuconazol enthaltende Pflanzenschutzmittel im Allgemeinen den Anforderungen gemäß Artikel 5…
In Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG wird folgender Eintrag am Ende der Tabelle angefügt: Nr. Gebräuchliche Bezeichnung, Kennnummern IUPAC-Bezeichnung Reinheit…
Die Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 sowie die Entscheidungen 2002/928/EG der Kommission vom 26. November 2002 über die Nichtaufnahme von Benomyl in Anhang I der…
Deshalb sollten die Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sowie der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 dahin gehend geändert werden, dass…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.