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Da durch die Verordnung (EU) 2017/2454 des Rates auch der Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 mit Wirkung vom 1. Januar 2021 geändert wurde, muss die Verordnung (EU) 2017/2454 geändert werden, um die relevanten Verweise zu dem genannten Artikel zu aktualisieren. Da durch die Verordnung (EU) 2017/2454 auch der Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 mit Wirkung vom 1. Januar 2021 geändert wurde, muss die Verordnung (EU) 2017/2454 geändert werden, da der Anhang I nicht länger notwendig ist und daher gestrichen werden sollte.
In Anhang XIV Anlage 1 wird der Wortlaut „Anhang I Abschnitte 2.3.1 und 2.3.5 der Verordnung (EU) 2017/1151“ durch den Wortlaut „Anhang I Abschnitte 2.3.1 und…
Anhang I wird gestrichen.
Anhang I wird gemäß Anhang I dieser Verordnung geändert;
Mit Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1372/2013 der Kommission wurde irrtümlich der Anhang XI der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 geändert. Diese…
Die Richtlinie 67/548/EWG des Rates und die Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurden mit Wirkung vom 1. Juni 2015 aufgehoben.…
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 sollte daher entsprechend geändert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.