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Was den Dorschbestand in der westlichen Ostsee anbelangt, so geht aus wissenschaftlichen Gutachten hervor, dass die Freizeitfischerei wesentlich zur fischereilichen Sterblichkeit dieses Bestands insgesamt beiträgt und begrenzt werden sollte. Daher ist es angebracht, eine tägliche Fangbegrenzung je Fischer festzulegen. Dies gilt unbeschadet des Grundsatzes der relativen Stabilität, der auf gewerbliche Fischereitätigkeiten anwendbar ist.
Bezüglich des westlichen Ostseedorsches sind weitere Abhilfemaßnahmen erforderlich. Durch die Beibehaltung der derzeit geltenden achtwöchigen Schonzeit könnten…
Es sollten weitere Abhilfemaßnahmen getroffen werden. Eine Verlängerung der derzeit geltenden Schonzeit von sechs Wochen um weitere zwei Wochen würde zu einem…
Darüber hinaus könnte ein vollständiges Fangverbot in der westlichen Ostsee aufgrund einer möglichen Verlagerung von Fischereitätigkeiten unerwünschte…
Im Einklang mit den wissenschaftlichen Gutachten des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für Fischerei (STECF), dem zufolge die Vorschrift über…
Die Fangmöglichkeiten für Bestände, für die spezifische Mehrjahrespläne gelten, sollten gemäß den Bestimmungen dieser Pläne festgesetzt werden. Folglich sollten…
Wenn die durch Freizeitfischerei verursachte Sterblichkeit erhebliche Auswirkungen auf die jeweiligen Bestände hat, sollte der Rat nichtdiskriminierende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.