Verordnung (EU) 2018/973 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2018 zur Festlegung eines Mehrjahresplans für Grundfischbestände in der Nordsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen, zur Präzisierung der Umsetzung der Pflicht zur Anlandung in der Nordsee und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 676/2007 und (EG) Nr. 1342/2008 des Rates
Ein solcher Mehrjahresplan sollte zudem für die Grundfischbestände und deren Befischung in der Nordsee gelten. Dabei handelt es sich um Rundfisch-, Plattfisch- und Knorpelfischarten sowie Kaisergranat (Nephrops norvegicus) und Tiefseegarnele (Pandalus borealis), die im untersten Bereich der Wassersäule leben.
Erwägungsgrund 10 32018R0973Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen