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Bezüglich des westlichen Ostseedorsches sind weitere Abhilfemaßnahmen erforderlich. Durch die Beibehaltung der derzeit geltenden achtwöchigen Schonzeit könnten auch weiterhin Ansammlungen von laichendem Dorsch geschützt werden. Wissenschaftlichen Gutachten zufolge trägt die Freizeitfischerei auf den westlichen Ostseedorsch erheblich zur gesamten fischereilichen Sterblichkeit dieses Bestands bei. Unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Zustands dieses Bestands ist es angebracht, bestimmte derzeit geltende Maßnahmen für die Freizeitfischerei aufrechtzuerhalten. Es sollte eine tägliche Fangbegrenzung je Fischer gelten, die während der Laichzeit restriktiver sein sollte. Dies gilt unbeschadet des Grundsatzes der relativen Stabilität, der auf gewerbliche Fischereitätigkeiten anwendbar ist.
Es sollten weitere Abhilfemaßnahmen getroffen werden. Eine Verlängerung der derzeit geltenden Schonzeit von sechs Wochen um weitere zwei Wochen würde zu einem…
Was den Dorschbestand in der westlichen Ostsee anbelangt, so geht aus wissenschaftlichen Gutachten hervor, dass die Freizeitfischerei wesentlich zur…
In Anbetracht der jüngsten wissenschaftlichen Gutachten ist es zum Schutz der Laichgründe von Dorsch in der westlichen Ostsee angezeigt, die Fangmöglichkeiten…
Um die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der vorgenannten Maßnahme abzumildern, könnten lediglich begrenzte Fischereien mit bestimmtem Fanggerät…
Unter Berücksichtigung der jüngsten wissenschaftlichen Gutachten kann der Fischereiaufwand für die Dorschbestände in der Ostsee flexibel gesteuert werden, ohne…
Darüber hinaus könnte ein vollständiges Fangverbot in der westlichen Ostsee aufgrund einer möglichen Verlagerung von Fischereitätigkeiten unerwünschte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.