Erwägungsgrund 10 32018R1671
Um die wachsende Nachfrage der Mitgliedstaaten nach Unterstützung zu decken, und angesichts der Notwendigkeit, die Umsetzung von Strukturreformen von Interesse für die Union, einschließlich in Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, im Hinblick auf die Vorbereitung des Beitritts zum Euro-Währungsgebiet zu unterstützen, sollte die Mittelausstattung des Programms auf ein ausreichendes Niveau angehoben werden, das es der Union ermöglicht, den antragstellenden Mitgliedstaaten bedarfsgerechte Unterstützung zu bieten. Bei der Verwendung der Mittel ist die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung sicherzustellen. Diese Anhebung sollte sich nicht negativ auf die anderen Prioritäten der Kohäsionspolitik auswirken. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sein, ihre nationalen und regionalen Mittel aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds zu übertragen.