Erwägungsgrund 9 32018R1671
Um die allgemeinen Ziele und die Einzelziele zu erreichen, und innerhalb der Maßnahmen, die für eine Finanzierung aus dem Programm infrage kommen, sollte darauf hingewiesen werden, dass Maßnahmen und Tätigkeiten im Rahmen des Programms auch zur Unterstützung von Reformen dienen können sollten, die Mitgliedstaaten bei ihrer Vorbereitung des Beitritts zum Euro-Währungsgebiet unterstützen können. Dabei ist der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Mitgliedstaaten zu achten.