Erwägungsgrund 2 32018L1673RICHTLINIE (EU) 2018/1673 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2018 über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche
Würden Maßnahmen nur auf nationaler oder gar auf Unionsebene erlassen, ohne dass dabei die grenzübergreifende Koordinierung und Zusammenarbeit einbezogen würde,…
Erwägungsgrund 1 32015L0849RICHTLINIE (EU) 2015/849 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Ströme von illegalem Geld können die Integrität, Stabilität und das Ansehen des Finanzsektors schädigen und eine Bedrohung für den Binnenmarkt der Union sowie…
Erwägungsgrund 4 32015L0849RICHTLINIE (EU) 2015/849 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung finden häufig in internationalem Kontext statt. Maßnahmen, die nur auf nationaler oder selbst auf Unionsebene erlassen…
Art. 1 32018R1672Gegenstand
Diese Verordnung sieht ein Kontrollsystem für Barmittel vor, die in die Union oder aus der Union verbracht werden, und ergänzt den in der Richtlinie (EU)…
Erwägungsgrund 1 32018L1673RICHTLINIE (EU) 2018/1673 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2018 über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche
Geldwäsche und die damit verbundene Terrorismusfinanzierung und organisierte Kriminalität sind nach wie vor bedeutende Probleme auf Ebene der Union, die der…
Erwägungsgrund 6 32015L0849RICHTLINIE (EU) 2015/849 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Hohe Barzahlungen können sehr leicht für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Um die Wachsamkeit zu erhöhen und die mit solchen…