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Diese Verordnung berührt nicht die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, im Rahmen ihres nationalen Rechts zusätzliche nationale Kontrollen von Barmittelbewegungen innerhalb der Union vorzusehen, vorausgesetzt, diese Kontrollen stehen im Einklang mit den Grundfreiheiten der Union, insbesondere mit den Artikeln 63 und 65 des AEUV.
Diese Verordnung betrifft weder die Maßnahmen der Union oder der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 66 AEUV, die Kapitalbewegungen, die das Funktionieren der…
Diese Verordnung berührt nicht das Recht der Mitgliedstaaten, vom freien Kapitalverkehr abzuweichen, wie es in Artikel 65 Absatz 1 Buchstabe b AEUV vorgesehen…
Diese Verordnung sieht ein Kontrollsystem für Barmittel vor, die in die Union oder aus der Union verbracht werden, und ergänzt den in der Richtlinie (EU)…
Etwaige gesetzliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten über strafrechtliche Sanktionen sollten von dieser Verordnung unberührt bleiben.
Die Kontrollen im Rahmen der allgemeinen Polizeibefugnisse, die Personensicherheitskontrollen bei Flügen, die denen bei Inlandsflügen entsprechen, die…
Diese Verordnung schließt die Möglichkeit nicht aus, dass eine Maßnahme aus anderen als den in dieser Verordnung dargelegten Gründen nicht als Beihilfe im Sinne…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.