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Zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sollte eine Anmeldepflicht für Barmittel auferlegt werden, die für natürliche Personen, die in die Union einreisen oder diese verlassen, gilt. Um den freien Verkehr nicht unnötig einzuschränken oder Bürger und Behörden nicht mit Verwaltungsformalitäten zu überlasten, sollte die Verpflichtung an einen Schwellenwert von 10 000 EUR gekoppelt werden. Sie sollte für Mitführende gelten, die diese Beträge am Körper, in ihrem Gepäck oder in dem Beförderungsmittel, in dem sie die Außengrenzen überschreiten, mit sich führen. Sie sollten verpflichtet werden, den zuständigen Behörden die Barmittel zur Kontrolle bereitzustellen und die Barmittel diesen Behörden bei Bedarf vorzulegen. Der Begriff „Mitführender“ sollte dahin gehend verstanden werden, dass Mitführende, die Waren oder Personen gewerblich befördern, nicht darunterfallen.
Mitführende, die in die Union einreisen oder aus der Union ausreisen und Barmittel im Wert von 10 000 EUR oder mehr mit sich führen, müssen diesen…
Hohe Barzahlungen können sehr leicht für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Um die Wachsamkeit zu erhöhen und die mit solchen…
In Bezug auf Bewegungen von unbegleiteten Barmitteln, wie im Fall von Barmitteln, die in Postpaketen, in Sendungen mit Kurierdiensten, in unbegleitetem…
Angesichts der Gefahr, dass die Anwendung der Richtlinie 91/308/EWG zu einem Anstieg der Barmittelbewegungen zu illegalen Zwecken führt, was das Finanzsystem…
Wenn Barmittelbeträge unterhalb des Schwellenwerts festgestellt werden, jedoch Hinweise darauf vorliegen, dass die Barmittel mit kriminellen Tätigkeiten gemäß…
Der Einheitlichkeit halber soll der Schwellenwert für die Verpflichtung, einen Nachweis über die Herkunft der Banknoten und über die Identität des Kunden oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.