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In diesem Zusammenhang ist die Ermittlung von Barmittelbeträgen unter dem Schwellenwert in Situationen, in denen es Hinweise auf eine kriminelle Tätigkeit gibt, von großer Bedeutung. Folglich sollte auch bei unter dem Schwellenwert liegenden Beträgen ein Informationsaustausch mit den zuständigen Behörden in anderen Mitgliedstaaten möglich sein, wenn Hinweise auf eine kriminelle Tätigkeit vorliegen.
Wenn die zuständigen Behörden einen Mitführenden mit einem Barmittelbetrag unterhalb des Schwellenwerts nach Artikel 3 feststellen und es Hinweise darauf gibt,…
Wenn Barmittelbeträge unterhalb des Schwellenwerts festgestellt werden, jedoch Hinweise darauf vorliegen, dass die Barmittel mit kriminellen Tätigkeiten gemäß…
Stellen die zuständigen Behörden eine Nichtanmeldung oder Nichtoffenlegung von Barmitteln fest oder liegen Hinweise auf eine kriminelle Tätigkeit vor, sollten…
Erklärungen nach Artikel 3 oder 4, wenn es Hinweise darauf gibt, dass die Barmittel in Zusammenhang mit einer kriminellen Tätigkeit stehen;
es Hinweise darauf gibt, dass die Barmittel — unabhängig vom Betrag — in Zusammenhang mit einer kriminellen Tätigkeit stehen.
Hohe Barzahlungen können sehr leicht für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Um die Wachsamkeit zu erhöhen und die mit solchen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.