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Wenn Barmittelbeträge unterhalb des Schwellenwerts festgestellt werden, jedoch Hinweise darauf vorliegen, dass die Barmittel mit kriminellen Tätigkeiten gemäß dieser Verordnung in Zusammenhang stehen könnten, sollten die zuständigen Behörden in der Lage sein, im Fall von begleiteten Barmitteln Informationen über den Mitführenden, den Eigentümer und gegebenenfalls den vorgesehenen Empfänger aufzuzeichnen, darunter den vollständigen Namen, Kontaktdaten, Einzelheiten zu Art und Betrag oder Wert der Barmittel und zu ihrer wirtschaftlichen Herkunft und beabsichtigten Verwendung.
Wenn die zuständigen Behörden einen Mitführenden mit einem Barmittelbetrag unterhalb des Schwellenwerts nach Artikel 3 feststellen und es Hinweise darauf gibt,…
Im Falle von unbegleiteten Barmitteln sollten die zuständigen Behörden befugt sein, Informationen über den Erklärenden, den Eigentümer, den Absender und den…
In diesem Zusammenhang ist die Ermittlung von Barmittelbeträgen unter dem Schwellenwert in Situationen, in denen es Hinweise auf eine kriminelle Tätigkeit gibt,…
Eine Reihe standardisierter Datenelemente im Zusammenhang mit Barmittelbewegungen, wie die personenbezogenen Daten des Erklärenden, des Eigentümers oder des…
es Hinweise darauf gibt, dass die Barmittel — unabhängig vom Betrag — in Zusammenhang mit einer kriminellen Tätigkeit stehen.
sofern vorhanden, den vorgesehenen Empfänger der Barmittel, einschließlich des vollständigen Namens, Kontaktdaten (einschließlich der Anschrift), Geburtsdatum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.