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In manchen Fällen wird von Nutzern möglicherweise verlangt, Nachweise zum Beweis von Sachverhalten zu erbringen, die nicht auf elektronischem Weg festgestellt werden können. Hierzu zählen beispielsweise ärztliche Bescheinigungen, der Nachweis darüber, dass eine Person am Leben ist, der Nachweis der Verkehrstauglichkeit von Kraftfahrzeugen oder die Bestätigung der Fahrgestellnummer. Sofern der Nachweis für solche Sachverhalte in elektronischer Form erbracht werden kann, sollte das keine Ausnahme von dem Grundsatz bilden, dass ein Verfahren vollständig online verfügbar gemacht werden sollte. In anderen Fällen ist es möglicherweise weiterhin notwendig, dass Nutzer eines Verfahrens angesichts des aktuellen Stands der technischen Entwicklung im Rahmen des Online-Verfahrens nach wie vor persönlich bei einer zuständigen Behörde vorstellig werden. Wenn sich solche Ausnahmen nicht aus dem Unionsrecht ergeben, sollten sie auf Fälle beschränkt sein, in denen das aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses in den Bereichen öffentliche Sicherheit, öffentliche Gesundheit oder Bekämpfung von missbräuchlichem Verhalten gerechtfertigt ist. Aus Gründen der Transparenz sollten die Mitgliedstaaten der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten Informationen über solche Ausnahmen sowie die Gründe und Umstände zur Verfügung stellen, aus bzw. unter denen diese Ausnahmen Anwendung finden können. Die Mitgliedstaaten sollten nicht verpflichtet sein, über jeden Einzelfall Bericht zu erstatten, in dem ausnahmsweise physische Anwesenheit erforderlich war, sondern die nationalen Bestimmungen übermitteln, die in solchen Fällen gelten. Bewährte Verfahren auf nationaler Ebene und technische Entwicklungen, die eine weitere diesbezügliche Digitalisierung ermöglichen, sollten regelmäßig in einer Koordinierungsgruppe für das Zugangstor erörtert werden.
Wenn der angestrebte Zweck in begründeten Ausnahmefällen aus übergeordneten Gründen des öffentlichen Interesses in den Bereichen öffentliche Sicherheit,…
Wenn dies aufgrund des öffentlichen Interesses an der Verhinderung des Identitätsmissbrauchs oder der Identitätsänderung gerechtfertigt ist, können die…
Wenn die zuständigen Behörden in ihrem eigenen Mitgliedstaat rechtmäßig Nachweise, die für die in Absatz 1 genannten Online-Verfahren von Belang sind, in einem…
Wenn dies aufgrund des öffentlichen Interesses an der Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften über die Rechts- und Geschäftsfähigkeit und die Befugnis…
Wenn das technische System oder andere für den Austausch oder die Überprüfung von Nachweisen zwischen den Mitgliedstaaten geeignete Systeme nicht verfügbar oder…
Den grenzüberschreitenden Nutzern ist es möglich, in allen Fällen, in denen das auch für nicht grenzüberschreitende Nutzer möglich ist, die Nachweise für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.