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Alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sollten dazu angehalten werden, das Zugangstor zu fördern, indem sie auf allen einschlägigen Websites, für die sie jeweils verantwortlich sind, sein Logo und Links zum Zugangstor anführen.
Die Mitgliedstaaten und die Kommission stellen sicher, dass das Zugangstor über die verbundenen Websites, für die sie verantwortlich sind, leicht zu finden ist…
Der Name, unter dem das Zugangstor in der Öffentlichkeit vorgestellt und bekannt gemacht werden soll, lautet „Your Europe“. Die gemeinsame Nutzerschnittstelle…
Durch die vorliegende Verordnung sollte ein einheitliches digitales Zugangsportal geschaffen werden, das Bürger und Unternehmen in die Lage versetzen soll,…
Ob das Zugangstor Erfolg hat, wird von den gemeinsamen Anstrengungen der Kommission und der Mitgliedstaaten abhängen. Zu dem Zugangstor sollten Nutzer über eine…
Um das Potenzial der verschiedenen Informationsbereiche voll auszuschöpfen, müssen die Verfahren und Hilfs- und Problemlösungsdienste, die über das Zugangstor…
Die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sollten elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste, die unter diese Verordnung fallen, zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.