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Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden am 27. April 2016 angenommen. Während die Verordnung allgemeine Bestimmungen zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zur Sicherstellung des freien Verkehrs personenbezogener Daten innerhalb der Union enthält, sind in der Richtlinie besondere Bestimmungen zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zur Sicherstellung des freien Verkehrs personenbezogener Daten innerhalb der Union im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und der polizeilichen Zusammenarbeit geregelt.
Die Verordnungen (EU) 2016/679Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der…
Die Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU) 2018/1725 sowie die nationalen Bestimmungen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und…
Die Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen nationalen…
Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener…
Auf dieser Grundlage sind in der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates allgemeine Bestimmungen für den Schutz natürlicher Personen…
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der vorliegenden Verordnung gelten die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.