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In der Erklärung Nr. 21 zum Schutz personenbezogener Daten im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und der polizeilichen Zusammenarbeit im Anhang zur Schlussakte der Regierungskonferenz, auf der der Vertrag von Lissabon angenommen wurde, erkannte die Regierungskonferenz an, dass es sich aufgrund der Besonderheiten dieser Bereiche als erforderlich erweisen könnte, auf Artikel 16 AEUV gestützte Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten und den freien Verkehr personenbezogener Daten im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und der polizeilichen Zusammenarbeit zu erlassen. Ein gesondertes Kapitel der vorliegenden Verordnung mit allgemeinen Bestimmungen sollte daher für die Verarbeitung von operativen personenbezogenen Daten gelten, etwa für personenbezogene Daten, die zum Zweck strafrechtlicher Ermittlungen von Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, die Tätigkeiten im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und der polizeilichen Zusammenarbeit ausführen, verarbeitet werden.
In der Erklärung Nr. 21 zum Schutz personenbezogener Daten im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und der polizeilichen Zusammenarbeit im…
Gemäß der dem EUV und dem AEUV beigefügten Erklärung Nr. 21 zum Schutz personenbezogener Daten im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und der…
Die Kommission sollte die vorliegende Verordnung und insbesondere ihr Kapitel über die Verarbeitung operativer personenbezogener Daten überprüfen. Die…
Die Europol-spezifischen Datenschutzbestimmungen sollten gestärkt werden und sich auf die der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zugrunde liegenden Prinzipien stützen,…
Besondere Bestimmungen, die in vor Erlass dieser Richtlinie im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und der polizeilichen Zusammenarbeit…
Das Kapitel der vorliegenden Verordnung über die Verarbeitung operativer personenbezogener Daten sollte für Einrichtungen und sonstige Stellen der Union bei der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.