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Die vorliegende Verordnung sollte für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union gelten. Sie sollte für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen, gelten. Akten oder Aktensammlungen sowie ihre Deckblätter, die nicht nach bestimmten Kriterien geordnet sind, sollten nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen.
Diese Verordnung gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch alle Organe und Einrichtungen der Union.
Die vorliegende Verordnung sollte für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union bei der Ausübung von…
Die Datenverarbeitung gemäß dieser Verordnung sollte auch die Verarbeitung personenbezogener Daten umfassen können, und diese Verarbeitung sollte im Einklang…
Personen, deren personenbezogene Daten in irgendeinem Kontext von den Organen oder Einrichtungen der Union verarbeitet werden, z. B. weil sie bei diesen Organen…
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Union bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben aufgrund der vorliegenden…
Die vorliegende Verordnung sollte auch für die Verarbeitung von verwaltungstechnischen personenbezogenen Daten, wie etwa Personaldaten, durch Einrichtungen oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.