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Verstoßen Beamte oder sonstige Bedienstete der Union gegen die Verpflichtungen gemäß der vorliegenden Verordnung, so sollte dies für sie disziplinarische oder anderweitige Maßnahmen nach sich ziehen, die im Statut der Beamten der Europäischen Union und den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union gemäß der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates (im Folgenden „Statut“) festgelegt sind.
Verletzt ein Beamter und sonstiger Bediensteter der Union vorsätzlich oder fahrlässig die in dieser Verordnung festgelegten Pflichten, so können nach den…
Für das Personal der Agentur gelten das Statut der Beamten der Europäischen Union und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der…
Was die Geheimhaltung anbelangt, so sollten die Beamten und sonstigen Bediensteten, die in Verbindung mit dem SIS eingesetzt oder tätig werden, den…
Was die Geheimhaltung anbelangt, so sollten die Beamten und sonstigen Bediensteten, die in Verbindung mit dem SIS eingesetzt oder tätig werden, den…
Der Schutz, der durch die Verfahren für die Meldung von mutmaßlich rechtswidrigen Tätigkeiten, einschließlich Betrug oder Korruption, zum Nachteil der…
Artikel 57 Absatz 5 des Europol-Beschlusses sieht weiterhin vor, dass das Statut der Bediensteten von Europol und andere einschlägige Instrumente weiterhin für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.