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Um offene und transparente Beschäftigungsbedingungen zu gewährleisten und eine Gleichbehandlung des Personals sicherzustellen, sollten für das Personal, den Exekutivdirektor und den stellvertretenden Exekutivdirektor der Agentur das Statut der Beamten der Europäischen Union (im Folgenden „Beamtenstatut“) und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (im Folgenden „Beschäftigungsbedingungen“), festgelegt in der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates (im Folgenden zusammen „Statut“), einschließlich der Regeln für die berufliche Schweigepflicht oder eine andere vergleichbare Geheimhaltungspflicht gelten.
Für das Personal der Agentur gelten das Statut der Beamten der Europäischen Union und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der…
Zur Gewährleistung offener und transparenter Beschäftigungsbedingungen und der Gleichbehandlung der Beschäftigten sollten für das Personal und den…
Für das Personal der Agentur und ihren Direktor sollten das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen…
Was die Geheimhaltung anbelangt, so sollten die Beamten und sonstigen Bediensteten, die in Verbindung mit dem SIS eingesetzt oder tätig werden, den…
Was die Geheimhaltung anbelangt, so sollten die Beamten und sonstigen Bediensteten, die in Verbindung mit dem SIS eingesetzt oder tätig werden, den…
Zur Gewährleistung offener und transparenter Beschäftigungsbedingungen und der Gleichbehandlung der Beschäftigten sollte das Personal der Behörde unter das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.