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Eurojust sollte auf Ersuchen einer zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats oder der Kommission auch unterstützend bei Ermittlungen mitwirken können, an denen allein dieser Mitgliedstaat beteiligt ist, die aber Auswirkungen auf Unionsebene haben. Zu solchen Ermittlungen gehören beispielsweise Fälle, an denen ein Mitglied eines Organs oder einer Einrichtung der Europäischen Union beteiligt ist. Diese Ermittlungen umfassen auch Fälle, an denen eine erhebliche Anzahl von Mitgliedstaaten beteiligt ist und die möglicherweise ein koordiniertes Vorgehen auf europäischer Ebene erfordern.
Auf Ersuchen entweder der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats oder der Kommission kann Eurojust Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen unterstützen,…
Eurojust kann mit der Zustimmung der betroffenen Mitgliedstaaten die Erledigung der Ersuchen von Drittstaaten um justizielle Zusammenarbeit koordinieren, wenn…
Es sollte eindeutig festgelegt werden, für welche Formen der schweren Kriminalität, von der zwei oder mehr Mitgliedstaaten betroffen sind, Eurojust zuständig…
Es sollte vorgesehen werden, dass Eurojust die Erledigung von Ersuchen von Drittstaaten um justizielle Zusammenarbeit koordiniert, wenn diese Ersuchen in…
Seine operativen Aufgaben in Bezug auf konkrete Kriminalfälle sollte Eurojust auf Ersuchen der zuständigen Behörden oder aus eigener Initiative entweder durch…
Die EUStA und Eurojust sollten Partner werden und bei operativen Angelegenheiten gemäß ihren jeweiligen Aufgabenbereichen zusammenarbeiten. Eine derartige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.