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Die allgemeinen Vorschriften des gesonderten Kapitels der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verarbeitung operativer personenbezogener Daten sollten unbeschadet der besonderen Datenschutzvorschriften dieser Verordnung gelten. Derartige besondere Vorschriften sollten als lex specialis in Bezug auf die Vorschriften jenes Kapitels der Verordnung (EU) 2018/1725 betrachtet werden (lex specialis derogat legi generali). Um die Zersplitterung des Rechtsrahmens zu verringern, sollten besondere Datenschutzvorschriften in dieser Verordnung mit den Grundsätzen, die jenem Kapitel der Verordnung (EU) 2018/1725 zugrunde liegen, sowie mit den Vorschriften jener Verordnung über unabhängige Aufsicht, Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen im Einklang stehen.
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union gemäß der vorliegenden Richtlinie unterliegt der…
Die allgemeinen Vorschriften des Kapitels der vorliegenden Verordnung über die Verarbeitung operativer personenbezogener Daten sollten unbeschadet der…
Es ist wichtig, sicherzustellen, dass diese Verordnung unter Einhaltung des Datenschutzrechts der Union angewandt wird und dass die Anwendung dieser Verordnung…
Soweit personenbezogene Daten betroffen sind, sollten die Verarbeitung und der Austausch von Informationen den geltenden Vorschriften für die Verarbeitung und…
Wenn die in der vorliegenden Verordnung vorgesehene Anwendung die Verarbeitung personenbezogener Daten umfasst, sollte sie in Übereinstimmung mit den…
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Union bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben aufgrund der vorliegenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.